Kontenevidenzzentrale
Meldung von Kontostammdaten im Rahmen des automatisierten Abrufverfahrens gemäß § 24c KWG
Seit Anfang 2003 betreibt der Bank-Verlag eine Zentralstelle für den automatisierten Abruf von Kontoinformationen gemäß § 24c KWG (Kontenevidenzzentrale).
Mehr als 150 Banken kommen darüber ihrer Verpflichtung nach, Kontostammdaten aktuell, ausfallsicher und hochverfügbar für den Abruf durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitzustellen.
Flexible Datenanlieferung
Für die tägliche Anlieferung der Daten steht eine Dateischnittstelle zur Verfügung, bei der die Bank die Wahl zwischen verschiedenen Datenformaten und Zugangswegen hat. Neben der Dateischnittstelle ist auch eine manuelle Erfassung und Änderung der Kontostammdaten über ein Web-Interface möglich. Dies erfordert auf Seiten der Bank lediglich einen Internet-PC mit aktuellem Standardbrowser und bietet somit insbesondere Banken mit geringer Kontenzahl bzw. Änderungshäufigkeit eine günstige Alternative zur Anlieferung der Daten.
Umfangreiche Funktionalitäten
Neben den Grundfunktionen zum Melden, Ändern und Abmelden von Kontodaten stehen den angeschlossenen Banken weitere Funktionen zum Datenabgleich und zur Fehlerkorrektur zur Verfügung.
Ständige Weiterentwicklung
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des § 93 AO, der den Finanzbehörden und weiteren Bedarfsträgern den Zugriff auf die Daten nach § 24c KWG erlaubt, ist mit einer deutlichen Zunahme der Abfragen zu rechnen. Um die kontinuierlich wachsende Zahl von Abfragen in der geforderten Frist und Qualität beantworten zu können, werden die Systeme der Kontenevidenzzentrale laufend optimiert. Die Anpassungen an neue gesetzliche Vorgaben erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden, dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) sowie den weiteren kreditwirtschaftlichen Kontenevidenzzentralen.

