Das elektronische Siegel ist der EU-weit anerkannte digitale Stempel für juristische Personen und wurde unter eIDAS neu eingeführt. Er weist den Ursprung (Authentizität) und die Unversehrtheit (Integrität) von Dokumenten nach. Unternehmen und Behörden können ihre Prozesse damit digital abwickeln und somit die Dokumentenherkunft bescheinigen.
Auch die Unveränderlichkeit von Dokumenten kann somit vollständig sichergestellt werden.
Änderungen am Dokument sind an Änderungen des Hash-Werts des Dokuments zu erkennen.
Das elektronische Siegel dient im Gegensatz zu einer Signatur (als Willensbeurkundung) als Herkunftsnachweis für elektronische Dokumente und kann eindeutig einer juristischen Person (Institut/Unternehmen) zugeordnet werden. Es kann überall dort eingesetzt werden, wo eine persönliche Unterschrift nicht notwendig, aber der Nachweis der Authentizität gewünscht ist (z. B. bei amtlichen Bescheiden, Urkunden, Kontoauszügen etc.).
Der Bank-Verlag ist ein durch die Bundesnetzagentur zugelassener Vertrauensdiensteanbieter für die Erstellung qualifizierter Zertifikate für elektronische Fernsiegel: BVseal.
Wie auch bei den Signaturen werden die folgenden Stufen des elektronischen Siegels unterschieden:
Einsatzszenarien für elektronische Fernsiegel (Auszug):
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