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ESG-Risiken in der MaRisk - Was die Aufsicht vom Kreditprozess erwartet

ESG-Themen sind heute grundsätzlich Gegenstand der aufsichtlichen Prüfung. Die Autoren formulieren einen Kompass für den Umgang mit ESG-Risiken und gehen hier detailliert auf die Anforderungen der Aufsicht für den Kreditprozess ein.

Bildquelle: iStock.com/fstop123

Aufgrund ihrer zentralen Rolle als Finanzier der Wirtschaft kommt den Banken eine besondere Rolle zu, ökologische (E), soziale (S) und auf die Governance-bezogene (G) Risiken zu erkennen und ihr Kapital „richtig“ zu allokieren. Dafür sind neben den übergreifenden Anforderungen die kundenspezifischen ESG-Faktoren innerhalb der Kreditprozesse zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen geschäftspolitischen Bedeutung der Kundenschnittstelle im Kreditgeschäft setzt dieser Beitrag hier den Fokus.


Grundlagen für die aufsichtlichen Erwartungen der Berücksichtigung von ESG-Faktoren werden mit der aktuellen MaRisk-Novelle  formalisiert und über die Verweise auf die Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung der europäischen Bankenaufsicht EBA (EBA/GL2020/06) konkretisiert. Grundsätzlich ist damit die explizite Berücksichtigung von ESG-Faktoren und -Risiken in den auf das Kreditgeschäft bezogenen Bankstrategien und -prozessen (zu Risikoappetit und Risikomanagement) festgestellt.


Die Organisation ist folglich gefordert, die Unternehmensprozesse zur Vergabe und zur Überwachung von Krediten anzupassen. Prozessual ist dafür die Infrastruktur zur Datenverarbeitung aufzubauen. Inhaltlich ist die notwendige ESG-Datenbasis – wo nicht in geeigneter Form abrufbar – im Rahmen der Kreditprozesse kundenspezifisch zu erheben und zu verstehen. Dabei sind entweder die betreffende Bank selbst (mit ihren Datenerhebungsprozessen) oder aber zentral agierende Verbundunternehmen gefordert, sachgerechte Lösungen (mit ihren Datenverarbeitungsprozessen) bereitzustellen.


Für die betreffende Bank sind drei Organisationseinheiten bei der pflichtmäßigen Umsetzung der aufsichtlichen Anforderungen entscheidend: Markt, Marktfolge und Risikocontrolling. Übergeordnet ist aber auch die Organisation von der Anpassung der Kreditvergabe- und Kreditüberwachungsprozesse betroffen. Ergänzend zur Umsetzungspflicht gemäß MaRisk und EBA-Leitlinien geben die letztgenannten auch Maßgaben zur Vergabe von als ökologisch nachhaltig deklarierten Krediten (im Folgenden als „Kür“ aufgeführt). Welche konkreten Textstellen bei der Umsetzung zu beachten sind, zeigt die Tabelle 1. 

Die Pflicht – Berücksichtigung von ESG-Risiken
ESG-Risiken sind im Rahmen der Kreditprozesse differenziert zu beurteilen. Die kundenspezifische Beurteilung geschieht im Markt- und Marktfolgebereich. Die portfoliobezogenen Wechselwirkungen der kundenspezifischen ESG-Informationen sind im Rahmen des Risikocontrollings übergreifend zu bewerten und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesamtbank zu beurteilen.

 

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Autoren:

Dr. Benjamin Wilhelm (Abteilungsleiter) und Dr. Christian Golnik (Referent). Beide sind tätig im Bereich Sustainability Services – Engagement des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen  e.V.