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Überarbeitung der CRR III - Optimierte Eigenkapitalentlastung

Die geplante Überarbeitung der Capital Reqirements Regulation (CRR III) umfasst verschiedene Änderungen an den Eigenkapitalanforderungen, die sowohl im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als auch im Internal Ratings Based Approach (IRBA) teils verschärft werden. Im IRBA wird zusätzlich ein Output Floor eingeführt. Außerdem wird die Einstiegshürde in den IRBA gesenkt, indem ermöglicht wird, nur mit einem Teil der Portfolien in den IRBA zu wechseln. Dies erlaubt eine schlanke Umsetzung des IRBA bei gleichzeitig optimierter Eigenkapitalentlastung. Dieses Potenzial wird mit einer Beispielrechnung für ein fiktives Institut untersucht.

Bildquelle: iStock.com/vladwel

In der Überarbeitung der CRR, die noch im Jahr 2023 beschlossen werden und am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, gibt es absehbar einige gravierende Änderungen, die alle Kreditinstitute und sämtliche Risikoarten betreffen. Gemäß einer Studie der EBA zu den Gesamtauswirkungen von Basel III steigen die Kapitalanforderungen vor allem für global systemrelevante Institute, während die Auswirkungen für kleinere Institute weniger stark ausfallen. In der Studie ist zudem dargestellt, welche Aspekte jeweils zu relevanten Steigerungen in den Kapitalanforderungen führen. Wenig überraschend sind dies vor allem der Output Floor für IRBA-Institute und die erweiterten Anforderungen des neuen Kreditrisikostandardansatzes. Nicht berücksichtigt ist dabei die entlastende Möglichkeit einer optimierten Teilanwendung des IRBA (so genannter Partial Use).
Die CRR III soll die Widerstandsfähigkeit, Risikosensitivität und internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Banken erhöhen und gleichzeitig die Finanzstabilität und den Verbraucherschutz fördern. Der vorliegende Beitrag befasst sich vor allem mit den Auswirkungen auf die Behandlung von Kreditrisiken.

Output Floor
Seit 2014 diskutiert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) die Anwendung eines Output Floors auf die durch den IRBA ermittelten Risk Weighted Assets (RWA) . Ein konkreter Vorschlag dazu wurde 2017 in Basel III aufgenommen. 2019 hat die BaFin die Verschärfung des IRBA insgesamt erläutert: „Dies betrifft zum einen die Tatsache, dass die RWA-Ersparnis durch Modelle gegenüber den stark pauschalisierenden Standardansätzen grundsätzlich durch den Output Floor begrenzt wird. Zum anderen gibt es Veränderungen im Detail, die letztlich darauf abzielen, die Freiheiten der Modellierung etwas mehr einzugrenzen. Ziel ist es, dass Banken Modelle zielgerichteter dort einsetzen, wo die verfügbaren Daten eine Modellierung erlauben.“


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Autoren:

Manfred Puckhaber ist bei msg for banking im Bereich Financial Risk & Analytics als Experte für Kreditrisiko und Parameterschätzung in Kredit- und Finanzinstituten tätig. Seine Expertise besteht insbesondere in der Verbindung der Statistik mit der betriebswirtschaftlichen Optimierung der Prozesse von der Herauslage über die Kundenpflege bis zur Rückzahlung oder dem etwaigen Forderungsmanagement, unter Beachtung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Prof. Dr. Dirk Schieborn ist einer der Leiter des Steinbeis-Transferzentrums Data Analytics und Predictive Modelling mit Fokus auf den Themen Data Analytics, Machine Learning und Regulatorik im Kontext des quantitativen Risikomanagements. Zudem hat er eine Professur in den Themengebieten Data Science und Mathematik an der ESB Business School der Hochschule Reutlingen inne, in deren Rahmen er sich mit innovativen digitalen Lehr-/Lernmethoden befasst.

Stephan Vorgrimler leitet als Partner bei msg for banking die Abteilung Financial Risk & Analytics und ist auf die Konzeption, Beratung und Themenentwicklung für Banksteuerung, Risikomanagement sowie Kalkulation mit Fokus Kreditrisiko spezialisiert. Er ist erfahren in der Konzeption und Umsetzung der Kreditrisiko-messung und Schätzung von Kreditrisikoparametern im IRB- und Standardansatz sowie als Autor und Referent.

 


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