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Verification of Payee – gut für Kunden, ambitioniert für Banken

Neue regulatorische Anforderung: Nach der Verordnung über Echtzeitüberweisungen schreibt das European Payment Council mit der Pflicht zur „Verification of Payee“ (VoP) den Banken in Europa ein weiteres IT-Projekt im Zahlungsverkehr auf die Agenda.

Frau sitzt vor Laptop in Cafe – Verification of Payee

Was bedeutet VoP? Ganz einfach: Ab Oktober 2025 muss die Bank des Zahlers bei der Bank des Empfängers anfragen, ob der auf der Überweisung angegebene Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt – und zwar sowohl bei Echtzeitüberweisungen als auch bei den üblichen SEPA-Zahlungen. Das soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr weiter stärken. An den genauen Regeln für diesen Prozess wird derzeit noch gearbeitet.

Neuer IBAN-Namensabgleich: Knappe Vorbereitungszeit für Banken

 

Der Zeithorizont ist für einige Player ambitioniert, zumal viele Details noch nicht geklärt sind – unter anderem, wie genau die erforderlichen Schnittstellen aussehen werden. Vor allem für große Rechenzentren dürfte das eine Herausforderung werden.Für den Moment scheint die Verification of Payee (VoP) aber vor allem für Bankkund:innen eine gute Nachricht zu sein. Der für sie sichtbare Namensabgleich sensibilisiert sie dafür, dass Sicherheit im Online-Banking immer auch ihre Aufmerksamkeit braucht. Zudem gibt es den Kund:innen ein gutes Gefühl, zu wissen, dass Banken untereinander die Korrektheit einer Überweisung zusätzlich prüfen. Das stärkt das Vertrauen in den Bankensektor.

 

Zur Person

 

Portraitfoto-Armin-Mueller-Bank-Verlag  

Armin Müller

Director Banking beim Bank-Verlag