Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Verification of Payee (VoP) müssen Finanzinstitute und Zahlungsdienstleister bis Oktober 2025 einen Service anbieten, der es Auftraggeber:innen von Überweisungen vor Autorisierung ermöglicht, die IBAN mit dem Namen des oder der Zahlungsempfänger:in abzugleichen.
Damit dieser Abgleich europaweit erfolgen kann, sind Banken aufgerufen, eine API (Schnittstelle) zur Überprüfung der Stammdaten (Name und IBAN) anzubieten.
Die Einführung der Verification of Payee bzw. des IBAN-Namensabgleichs vor der eigentlichen Ausführung der Zahlung hebt die Sicherheit im Zahlungsverkehr auf ein neues Level. Sie soll u. a. die Betrugsprävention im heutigen SEPA-Standard-Zahlungsverkehr verbessern und das Vertrauen in SEPA-Kontoüberweisungen zu steigern. Doch sie stellt die betroffenen Zahlungsdienstleister vor eine große Herausforderung: Sie müssen in kürzester Zeit einen komplett neuen und für sie heute unbekannten Service aufbauen. Der Service muss rund um die Uhr verfügbar sowie hoch performant sein und darf die eigentlichen Zahlungsprozesse in keiner Weise beeinträchtigen.
Was sind die Anforderungen an die Verification of Payee?
Die Verification of Payee (VoP) oder auch der IBAN-Namensabgleich muss
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In Kooperation mit msg for banking bieten wir Finanzinstituten und Zahlungsdienstleistern im gesamten SEPA-Raum eine unabhängige, performante, skalierbare und sichere Plattform. Diese bildet sämtliche regulatorische Vorgaben des weisungsgebenden EPC Rulebooks ab und erfüllt dabei die aktive VoP- wie auch die passive VoP-Verpflichtung. Zudem bindet die Lösung alle erforderlichen europäischen Banken über eine dem EPC-Standard entsprechende Schnittstelle an und ermöglicht den Instituten so den Zugang zu einem durchgängigen IBAN-Namensabgleich der jeweiligen Zahlungsempfänger.
Unsere Lösung, Ihre Vorteile
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Der Service IBAN-Namensabgleich ist sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für reguläre SEPA-Überweisungen verpflichtend. BV VoP - powered by msg überprüft den Namen des Zahlungsempfängers und vergleicht ihn mit dem im Zahlungsvorgang eingegeben Namen. Über ein einheitliches Ampelsystem wird den Kund:innen der Grad der Übereinstimmung angezeigt. Nach dem Check bleibt es dennoch den Kund:innen überlassen, ob die Überweisung durchgeführt werden soll oder nicht.
Übereinstimmung zwischen IBAN und Kontoinhaber
IBAN und Kontoinhaber stimmen annähernd überein
Keine Übereinstimmung zwischen IBAN und Kontoinhaber
Aus technischen Gründen kann die Prüfung nicht durchgeführt werden
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