Im Rahmen der EU-Verordnung zur Regulierung von Instant Payments wird der Abgleich des Empfängernamens mit der Empfänger-IBAN verpflichtend. Auch um die Betrugsprävention im heutigen SEPA-Standard-Zahlungsverkehr zu verbessern und das Vertrauen in SEPA-Kontoüberweisungen zu steigern.
Damit dieser Abgleich europaweit erfolgen kann, sind Banken aufgerufen, eine API (Schnittstelle) zur Überprüfung der Stammdaten (Name und IBAN) anzubieten. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt beträgt die Umsetzungsfrist jedoch nur 18 Monate, d. h. bis Oktober 2025.
Bei der Implementierung dieser API zum IBAN-Namensabgleich unterstützen unsere Lösungen, damit Banken fristgerecht die neuen Anforderungen erfüllen können. Bei Bedarf kann eine individuelle Lösung erweitert werden, sodass über eine zentrale API-Anfrage auch nahezu alle europäischen Banken erreicht werden können.
Unsere Lösung, Ihre Vorteile
|
Übereinstimmung zwischen IBAN und Kontoinhaber
IBAN und Kontoinhaber stimmen annähernd überein
Keine Übereinstimmung zwischen IBAN und Kontoinhaber
Aus technischen Gründen kann die Prüfung nicht durchgeführt werden
|
Moderne PSD2-Drittdiensteschnittstellen Lösungen für alle Open Banking Services