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Verification of Payee: Der IBAN-Namensabgleich wird Pflicht

 

Im Rahmen der EU-Verordnung zur Regulierung von Instant Payments wird der Abgleich des Empfängernamens mit der Empfänger-IBAN verpflichtend. Auch um die Betrugsprävention im heutigen SEPA-Standard-Zahlungsverkehr zu verbessern und das Vertrauen in SEPA-Kontoüberweisungen zu steigern.

Damit dieser Abgleich europaweit erfolgen kann, sind Banken aufgerufen, eine API (Schnittstelle) zur Überprüfung der Stammdaten (Name und IBAN) anzubieten. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt beträgt die Umsetzungsfrist jedoch nur 18 Monate, d. h. bis Oktober 2025.

Bei der Implementierung dieser API zum IBAN-Namensabgleich unterstützen unsere Lösungen, damit Banken fristgerecht die neuen Anforderungen erfüllen können. Bei Bedarf kann eine individuelle Lösung erweitert werden, sodass über eine zentrale API-Anfrage auch nahezu alle europäischen Banken erreicht werden können.

 

 

Unsere Lösung, Ihre Vorteile


  • Kontostammdaten von über 150 Privatbanken liegen bereits vor
  • Lösungen für alle Kanäle, d. h. FinTS, Online-Banking und EBICS
  • abgesicherte PSD2-Drittdiensteschnittstelle sind bereits vorhanden und dienen als Basis
  • Berücksichtigung des einheitlichen Regelwerks für alle angeschlossenen Banken zur Prüfung von Name und IBAN mittels eines Ampelsystems
  • Adaption der erforderlichen Anpassungen für das Online-Banking in Web und App
  • der Bank-Verlag ist Mitglied in verschiedensten Arbeitsgruppen und Gremien rund um das Thema „Verification of Payee“, sodass alle aktuellen Erkenntnisse in Ihre Lösung einfließen können

 

 

Durchführung des IBAN-Namensabgleichs durch ein einheitliches Ampelsystem

Bank-Verlag IBAN Namensabgleich Status MATCH

 

MATCH

 

Übereinstimmung zwischen IBAN und Kontoinhaber

Bank-Verlag IBAN Namensabgleich Status CloseMATCH

 

Close MATCH

 

IBAN und Kontoinhaber stimmen annähernd überein

Bank-Verlag IBAN Namensabgleich Status NoMATCH

 

No MATCH

 

Keine Übereinstimmung zwischen IBAN und Kontoinhaber

Bank-Verlag IBAN Namensabgleich Status NoCheck

 

No CHECK

 

Aus technischen Gründen kann die Prüfung nicht durchgeführt werden

Der Bank-Verlag berücksichtigt das einheitliche Regelwerk für alle angeschlossenen Banken zur Prüfung von Name und IBAN mittels eines Ampelsystems.

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