Bitte warten...

Regulierung: Wildwuchs bei virtuellen Währungen

Kryptowährungen werden immer beliebter. Bislang sind sie jedoch weder national noch EU-weit einheitlich reguliert. In Deutschland erfolgen Vorgaben nur im Rahmen bestehender Gesetze. Verbraucher müssen sich an den Auslegungsentscheidungen der BaFin orientieren.

Bildquelle: ©Lightboxx | shutterstock.com

Ein immer größer werdender Nutzerkreis setzt virtuelle Währungen als Zahlungsmittel und Vermögensanlage ein. Die wachsende Beliebtheit von Krypotwährungen löste in den letzten Jahren einen regelrechten Run auf Online-Handelsplattformen aus, wo klassisches Buchgeld gegen die neuen Zahlungsmittel eingetauscht wird. Vor allem der Bitcoin verzeichnete einen großen Wertezuwachs. Die Marktkapitalisierung der rund 1000 virtuellen Währungen übersteigt mittlerweile weltweit 300 Mrd. Dollar. Der Bitcoin ist mit rund 40 Prozent Anteil die wichtigste Währung.
Bei virtuellen Währungen handelt es sich nicht um Geld im klassischen Sinne. Einer gesetzlichen Definition zufolge werden sie von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert. Sie sind demnach nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden und besitzen nicht den gesetzlichen Status einer Währung. Sie würden jedoch von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und auf elektronischem Wege übertragen und gehandelt.
Bislang sind Bitcoin und Co. weder national noch EU-weit einheitlich reguliert. Dies machte Mirko Sprengnether, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, auf der Fachtagung „Compliance 2019“ am Donnerstag im Bank-Verlag in Köln deutlich. Die Regulierungshoheit bleibe derzeit noch den Nationalstaaten vorbehalten. Der Experte nannte als wesentliche Gründe für eine strenge Regulierung die Finanzmarktstabilität, den Kundenschutz, Diebstahlgefahr und Gefahrenabwehr. Die Finanzaufsichtsbehörden monieren, dass die Handelsplattformen nicht sicher seien und Transaktionen etwa für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden könnten.


Viele EU-Staaten halten Regulierung nicht für notwendig
Gegen eine umfassende Regulierung sprechen Sprengnether zufolge Marktzutrittshürden für Start-Up-Unternehmen sowie die Bedrohung der technologischen Weiterentwicklung. Tatsächlich hält die überwiegende Anzahl der EU-Staaten eine Regulierung bislang nicht für erforderlich. Sie wird als hinderlich angesehen und zum Teil auch bewusst abgelehnt, etwa in Skandinavien und in den Niederlanden. Im Ausland liegt der Fokus oft auf der Innovationskraft und der Entfaltungsmöglichkeit für die junge Technologie.
In Deutschland erfolgt die Regulierung im Rahmen bestehender Gesetze, etwa auf der Grundlage des Kreditwäschegesetzes (KWG) oder des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Verbraucher müssen sich an den Auslegungsentscheidungen der BaFin orientieren. Die Aufsicht vertritt die Ansicht, dass virtuelle Währungen Rechnungseinheiten und damit Finanzinstrumente seien. Entsprechend dieser Einschätzung fallen Anbieter, die über Web-Handelsplattformen Buchgeld in Bitcoins tauschen, in den Anwendungsbereich des KWG.
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) forderte im Januar 2019 EU-weite Vorschriften für Kryptowährungen. Die Regulierungsbehörde reichte bei der EU-Kommission einen offiziellen Bericht über Kryptowährungsgesetze ein. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass die Vielfalt der verschiedenen Krypto-Richtlinien in europäischen Ländern zu einer Ausbeutung von Investoren und Verbrauchern führen könne.
Im US-Bundesstaat Wyoming wird derzeit über einen Antrag diskutiert, wonach virtuelle Währungen wie klassisches Geld zu behandeln seien – die Diskussion über die Zukunft von Kryptowährungen hat erst angefangen. (ud)

 

Bildquelle: ©Lightboxx | shutterstock.com