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Reform des ESM: SRF-Mittel eventuell nicht ausreichend

Der europäische Bankenabwicklungsfonds SRF (Single Resolution Fund) könnte in bestimmten Situationen eventuell über nicht ausreichende Mittel verfügen.

©nockewell1 | Pixabay.com



Dies gelte besonders in der Aufbauphase, aber auch darüber hinaus, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, informiert der Berichtsdienst des Deutschen Bundestags. "Aus Sicht der Bundesregierung ist eine Letztsicherung als letztes Mittel erforderlich für den Fall, dass der SRF nicht oder nicht ausreichend befüllt ist und außerordentliche, nachträglich zu erhebende Bankenbeiträge nicht rechtzeitig in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen", heißt es in der Stellungnahme der Regierung, so „heute im bundestag“ 82/2019.

Hintergrund der Anfrage sind die Beratungen in den Brüsseler Gremien zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Ein Ziel dieser Reform ist es, das über den ESM vorzuhaltende Kapital leichter verfügbar zu machen. Zwei neue Instrumente sollen dabei helfen: Eine sog. Letztsicherung (Backstop) für den Bankenabwicklungsfonds SRF sowie eine vorsorgliche Kreditlinie. Diese wird auf zwei Vorläufer-Instrumenten aufbauen, der vorsorglichen bedingten Kreditlinie (PCCL) und der Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen (ECCL).

Gemäß der SRM-Verordnung wird der Bankenabwicklungsfonds zum Ende der Aufbauphase mindestens 1 Prozent der gedeckten Einlagen der Kreditinstitute in der Bankenunion betragen, das wären nach derzeitigen Schätzungen ungefähr zwischen 60 und 71 Mrd. Euro. Die FDP hatte in diesem Zusammenhang u.a. wissen wollen, ob nicht eventuell die Banken den SRF mit zusätzlichen Beiträgen erheblich auffüllen sollten – und zwar so weit, dass das SRF-Kapital so hoch sei wie die angedachte Summe für SRF und ESM-Letztsicherung zusammen. Damit, so die Überlegung, könnte die Letztsicherung verzichtbar werden – was die Bundesregierung aber, wie oben zu lesen, anders sieht. Die ESM-Letztsicherung bedeutet, dass am Ende die Steuerzahler für Bankenrisiken haften würden.
In einem weiteren Punkt wollte die FDP wissen, ob Vertreter der Bundesregierung im Fall einer schweren Finanzkrise, die die fristgerechte Rückzahlung von Letztsicherungskrediten zweifelhaft erscheinen ließe, in den ESM-Gremien einen Antrag des SRF auf Finanzhilfe ablehnen würden. Hier zog sich die Regierung hinter die von der Eurogruppe vereinbarten Eckpunkte für die Letztsicherung zurück, die eine Einzelfallentscheidung des ESM-Direktoriums vorsehen, betonte aber, der Schutz des Steuerzahlers sei erklärtes Ziel. Ohnehin dürfe die Letztsicherung nur als Ultima Ratio zum Einsatz kommen, zunächst gälten die Bail-in-Regeln, die zuerst die Verlustbeteiligung von Anteilseignern und Gläubigern vorsehen. (kra)

 

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