Bitte warten...

Vor-Ort-Berechtigung für das Auslesen von Daten des Personalausweises

Die Legitimationsprüfung natürlicher Personen gemäß Abgabenordnung und Geldwäschegesetz gestaltet sich häufig zeit- und kostenintensiv und ist dabei fehleranfällig. Die bisherigen Prozesse lassen dabei oft keine automatisierten Folgeprozesse, wie z. B. eine Kontoeröffnung, zu.

©chagin | fotolia.com


Mit der Novellierung des Personalausweisgesetzes im Juli 2017 wurden neue Möglichkeiten geschaffen, die auf dem Chip des Online-Ausweises verfügbaren Daten medienbruchfrei in Formulare zu übernehmen.

Der Bank-Verlag verfügt (seit August 2018) über eine Vor-Ort-Berechtigung, um den elektronischen Identitätsnachweis bei Inhabern des Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels mittels eines Berechtigungszertifikates einzuholen.

Durch das Vor-Ort-Auslesen können schnell, einfach und fehlerfrei Kundendaten erfasst und weiterverarbeitet werden. Während bei der Verwendung der Online-Ausweisfunktion im Internet diese aktiviert sein und der Nutzer seine vergebene PIN-Nummer wissen muss, sind diese Voraussetzungen beim Vor-Ort-Auslesen nicht notwendig.

Der Bank-Verlag kooperiert für die Umsetzung dieser Lösung mit der Governikus GmbH & Co. KG.


Benötigen Sie weitere Informationen? Gerne helfen wir Ihnen weiter: produktanfrage@bank-verlag.de




Bildquelle: ©chagin | fotolia.com