Mit der Novellierung des Personalausweisgesetzes im Juli 2017 wurden neue Möglichkeiten geschaffen, die auf dem Chip des Online-Ausweises verfügbaren Daten medienbruchfrei in Formulare zu übernehmen.
Der Bank-Verlag verfügt (seit August 2018) über eine Vor-Ort-Berechtigung, um den elektronischen Identitätsnachweis bei Inhabern des Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels mittels eines Berechtigungszertifikates einzuholen.
Durch das Vor-Ort-Auslesen können schnell, einfach und fehlerfrei Kundendaten erfasst und weiterverarbeitet werden. Während bei der Verwendung der Online-Ausweisfunktion im Internet diese aktiviert sein und der Nutzer seine vergebene PIN-Nummer wissen muss, sind diese Voraussetzungen beim Vor-Ort-Auslesen nicht notwendig.
Der Bank-Verlag kooperiert für die Umsetzung dieser Lösung mit der Governikus GmbH & Co. KG.
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