Auf den ersten Blick sei für die Kundschaft von Mastercard noch nicht viel passiert. Das Problem für die Geschädigten müsse im Kontext mit anderen Datenlecks gesehen werden. Die Gefahr sei groß, dass es mit Hilfe von SMS, E-Mail oder Malware zu Betrugsversuchen komme. Da es auch zum großen Datenklau etwa bei Social-Media-Accounts wie Facebook gekommen sei, wachse das Risiko, dass Kriminelle weitere personenbezogene Daten miteinander verknüpften und zum Schluss die Identität von Verbrauchern übernähmen und im Namen der Geschädigten Geschäfte abschlössen. Bereits jetzt würden die Mails von Banken täuschend echt kopiert. Die Gefahr eines Datenlecks liege in dem Kontrollverlust über die eigenen Daten.
Kreditkartennummern waren vollständig einzusehen
Beim Kreditkartenriesen Mastercard sei es 2019 zu einem erheblichen Datenleck gekommen, hieß es. Rund 90.000 Kundendaten hätten im Netz kursiert. Betroffen von dem Leck soll den Angaben zufolge das Bonusprogramm Priceless Specials gewesen sein. Beim Bonusprogramm erhielten Kundinnen und Kunden Rabatte von verschiedenen Unternehmen wie Sixt, Tui und Jochen Schweizer. Die Kreditkartennummern seien vollständig einzusehen gewesen. Ablaufdatum und Prüfnummer sollen demzufolge allerdings nicht geleakt worden sein. An die Öffentlichkeit gelangte demnach auch der vollständige Name, Wohnort mit Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und die Telefonnummer.
Für die betroffenen Verbrauchern stelle das Leck eine Datenkatastrophe und einen klaren Verstoß gegen den Datenschutz dar, hieß es. Nutzerinnen und Nutzer hätten ein Recht darauf zu erfahren, ob sie vom Datenleck betroffen seien. Mastercard müsse ihnen nach Artikel 15 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) darüber Auskunft erteilen. Letztlich sei den Betroffenen aus Sicht der Kanzlei ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden. (ud)
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