Bitte warten...

Finanzausschuss des Bundestags: Negativzinsen weiter nicht abzugsfähig

iStock.com/Fokusiert

Immer mehr Deutsche sind von Negativzinsen betroffen. Das ruft auch die Politik auf den Plan: Die FDP-Fraktion konnte sich im Finanzausschuss des Bundestags nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, Negativzinsen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Das Gremium habe einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/15771) abgelehnt, teilte der Informationsdienst „heute im bundestag“ (hib) am Mittwoch mit. Damit sollten von den Banken erhobene negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen als negative Erträge angesehen und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können, hieß es. Gegen den Antrag hätten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestimmt. AfD- und FDP-Fraktion stimmten laut hib dafür, die Linksfraktion enthielt sich.


In der Begründung des Antrages heißt es den Angaben zufolge, Sparer dürften durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden. Das sei jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen, die durch die negativen Einlagezinsen hervorgerufen würden, an die Kunden weiterzugeben. Dass die Sparer diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnen könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer. (ud)

 

Weitere Artikel und Meldungen rund um die Themen Bankpolitik und Bankpraxis finden Sie auf der Webseite www.die-bank.de.