Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wurde durch die Europäische Kommission eine einheitliche Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern in der Europäischen Union eingeführt. Dadurch sind Banken dazu verpflichtet, ihre Systeme für Anfragen von Dritten (Third Party Provider = TPP) mit Hilfe einer Schnittstelle für bestimmte Dienste zu öffnen, wie z. B. das Einleiten von Zahlungen oder den Abruf von Kontoinformationen.
Für zugelassene TPPs bietet die apoBank einen Fallbackzugang zum Online-Banking über die folgende URL an: https://psd2.bvxs2a.de/fallback/apobank/
Der TPP muss das PSD2-Zertifikat in jeder Nachricht im HTTP-Header unter "tpp-qwac-certificate" hinzufügen.
Sie benötigen noch PSD2-Zertifikate (QWACs oder QSealCs)? Dann bestellen Sie gleich Ihr Testzertifikat: produktanfrage@bank-verlag.de
Weitere Informationen zu PSD2-Zertifikaten finden Sie hier.