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Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wurde durch die Europäische Kommission eine einheitliche Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern in der Europäischen Union eingeführt. Dadurch sind Banken dazu verpflichtet, ihre Systeme für Anfragen von Dritten (Third Party Provider = TPP) mit Hilfe einer Schnittstelle für bestimmte Dienste zu öffnen, wie z. B. das Einleiten von Zahlungen oder den Abruf von Kontoinformationen.

 

 

XS2A-Schnittstelle

 

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