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Kontenevidenzzentrale Abrufservice


Seit 2003 betreibt der Bank-Verlag eine Zentralstelle für den automatisierten Abruf von Kontoinformationen gemäß § 24c KWG (Kontenevidenzzentrale). Unsere Kunden – rund 130 Banken – kommen durch die Nutzung unseres Abrufservices ihrer Verpflichtung nach, Kontostammdaten aktuell, ausfallsicher und hochverfügbar für den Abruf durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitzustellen.

In 2019 haben wir umfangreiche Anpassungen an unserer Kontenevidenzzentrale gem. § 24c KWG vorgenommen. Hintergrund ist das Rundschreiben 1/2018 (GW), mit dem die BaFin am 2. Januar 2018 eine überarbeitete Schnittstellenspezifikation (Version 3.3) für das Kontenabrufverfahren versandt hat. Diese Überarbeitung wurde erforderlich, da sich aus dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie neue Anforderungen an das Kontenabrufverfahren ergeben haben.

Die Umstellung der neuen Schnittstellenbeschreibung wurde im vierten Quartal 2019 durchgeführt und bei unseren angeschlossenen Banken erfolgreich getestet. Die neue Datenschnittstelle lässt sich seit dem 1. Januar 2020 überall einfach in die bestehenden Systeme  anbinden.
Die Banken können sich darauf verlassen, die gesetzlichen Anforderungen mit unserem Service auf dem neuesten Stand erfüllen zu können.


Wenn Sie mehr zur Kontenevidenzzentrale wissen möchten, kontaktieren Sie uns unter produktanfrage@bank-verlag.de.

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.