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PSD2 beim Bank-Verlag

 

Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wurde durch die Europäische Kommission eine einheitliche Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern in der Europäischen Union eingeführt. Dadurch sind Banken dazu verpflichtet, ihre Systeme für Anfragen von Dritten (Third Party Provider = TPP) mithilfe einer Schnittstelle für bestimmte Dienste zu öffnen, wie z. B. dem Einleiten von Zahlungen oder dem Abruf von Kontoinformationen.

Nach Inkrafttreten der Richtlinie am 13. Januar 2018 wurden am 13. März 2018 die finalen Regulatory Technical Standards (RTS) veröffentlicht. Sowohl die Richtlinie als auch die RTS lassen jedoch konkrete Details zur Schnittstelle (Application Programming Interface = API) offen, mit der PSD2-konforme Verbindungen zu Banken hergestellt werden können. 

Im Rahmen der Berlin Group beteiligt sich der Bank-Verlag mit etwa 40 weiteren Banken, Verbänden und Zahlungsdienstleistern aus der gesamten EU an der Standardisierung eines gemeinsamen API-Standards. 

 

Die sogenannte NextGenPSD2 liegt in der Version 1.3 vor und bildet die Grundlage der PSD2-Services des Bank-Verlags. Der Bank-Verlag bietet auf dieser Basis stellvertretend für Banken eine zentrale Schnittstelle an und entlastet so die Banken bei der Umsetzung der PSD2 und dem Betrieb der Schnittstelle. Der PSD2-Service erfüllt die Anforderungen der PSD2, sodass die Befreiung von der Fallback-Lösung mit Screen Scraping möglich ist.

 

Der Bank-Verlag bietet seinen Kunden einen umfassenden Service im Umgang mit den Anfragen von TPP im Rahmen der PSD2 an, einschließlich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Ablehnung gesperrter TPP und dem Consent Management für Kunden der jeweiligen Bank. Bereits existierende Systemkomponenten wie Limit-Prüfungen und Fraud Management stehen selbstverständlich auch im Rahmen der PSD2-Services zur Verfügung.

 

Ihre Vorteile bei der Nutzung unseres PSD2-Services auf einen Blick:

  • Bewährte Lösungen für das E-Banking (Privat- und Firmenkunden),
  • Starke Kundenauthentifizierung über die Sicherheitsplattform BV secure 
  • Betrugsprävention mittels der Lösung BV detect
  • Synergieeffekte durch Nutzung einer Gemeinschaftslösung
  • Ganzheitlicher Lösungsansatz für alle Anforderungen der Banken und Firmenkunden
  • Hohe Zukunftssicherheit in Anwendung, Technologie und Betrieb
  • Hervorragende Expertise in der gesamten Wertschöpfungskette
  • Sicherer, §25a KWG-konformer IT-Betrieb in den hochverfügbaren, mehrfach zertifizierten Rechenzentren des Bank-Verlags
  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Spezifikation der NextGenPSD2

AIS – Account Information Services

AIS bezeichnet einen Kontoinformationsdienst, der einen Online-Dienst zur Bereitstellung von Kontoinformationen darstellt.

 

API – Application Programming Interface

API bezeichnet eine Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung, die von einem Softwaresystem anderen Programmen zur Anbindung an das System zur Verfügung gestellt wird.

 

ASPSP – Account Servicing Payment Service Provider
Bank- bzw. Konto-bezogener Zahlungsdienstleister

 

PIS – Payment Initiation Services

PIS bezeichnet einen Zahlungsauslösedienst, der über ein Kundenkonto eine Zahlung initiiert.

 

PSP – Payment Service Providers

Traditionelle Zahlungsdienstleister wie Banken oder Finanzinstitute und Anbieter, die Online-Dienste zur Annahme von elektronischen Zahlungen anbieten 

 

PSU – Payment Service User

PSU ist eine natürliche oder juristische Person, die bei einem ASPSP (Bank) ein Konto besitzt.

 

TPP – Third Party Provider (dritter Zahlungsdienstleister)
TPP bezeichnet einen Drittanbieter von Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdiensten, die auf ein Kundenkonto bei Banken zugreifen dürfen.

 

XS2A – Access to Account

Zugang zum Konto bei einer Bank

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