Gemäß Kreditwesengesetz § 24c sind Kreditinstitute in Europa dazu verpflichtet, eine aktuelle Datei mit allen Konten und Depots für einen automatisierten Abruf durch staatliche Stellen bereitzuhalten. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und unerlaubten Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften.
Wir betreiben seit 2003 eine Zentralstelle für den automatisierten Abruf von Kontoinformationen gemäß §24c KWG: die Kontenevidenzzentrale. Unsere Kunden – rund 130 Banken – kommen durch die Nutzung unseres Abrufservices ihrer Verpflichtung nach, Kontostammdaten aktuell, ausfallsicher und hochverfügbar für den Abruf durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitzustellen.
Sicherheit steht bei uns an erster Stelle. Die Datenschnittstelle Kontenevidenzzentrale ist problemlos in Ihre bestehenden Systeme integrierbar. Die Banken können sich darauf verlassen, die gesetzlichen Anforderungen mit unserem Service auf dem neuesten Stand erfüllen zu können.
mit ca. 150.000 Änderungen pro Tag
Sicherheit und Elastizität durch ein eigenes Rechenzentrum
von durchschnittlich 25 Sek.
für die zertifizierte Datenabfrage durch Behörden
z. B. Prüfungs- und Beratungsgesellschaft für das Kreditwesen mbH, RZ-Infrastruktur durch TÜV-IT und die BaFin
Erfüllung der Anforderungen und Arbeitsweisen der BaFin/BZSt
|
Moderne PSD2-Drittdiensteschnittstellen Lösungen für alle Open Banking Services