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Regulatorik: Barrierefreiheit im Online-Banking

iStock.com/scyther5

Der Bank-Verlag hat in den letzten Monaten die Barrierefreiheit des Online-Bankings in seinem von vielen Banken genutzten Service „BV Private-Banking“ realisiert und wird diese Version voraussichtlich noch in diesem Monat bereitstellen. Damit erfüllen die Banken, die für ihre Kunden „BV Private-Banking“ einsetzen, auch die Vorgabe, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen.

Hintergrund ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG), das dem grundgesetzlich verankerten Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung Geltung verschafft. In der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)“ erfuhr dieses Gesetz zuletzt im Mai 2019 eine Ergänzung.
 
Exemplarisch bedeutet das:
 

  • Blinde und Sehbehinderte, die mit einem Screenreader arbeiten, benötigen bei Bildern auf der Webseite Alternativtexte, weil der Screenreader nur lesen, aber keine Bilder interpretieren kann.
  • Ebenso ist es für Blinde und Sehbehinderte wichtig, dass die Webseite komplett mit der Tastatur bedienbar ist, weil sie nicht mit einer Computermaus arbeiten können.
  • Menschen mit einer Farbsehschwäche benötigen einen ausreichenden Farbkontrast zwischen Hintergrund- und Schriftfarbe, um die Schrift erkennen zu können.
  • Zudem sind große klare Schriftarten sowie eine einfache Seitennavigation unverzichtbar.

 
Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: produktanfrage@bank-verlag.de.