Sorgen PSR und PSD3 für weniger Betrug?
14. Oktober 2025
Die Regeln werden immer detaillierter und Banken sollen bei Zahlungsverkehrsbetrug verstärkt in Haftung genommen werden. Schützt das alles vor Betrug oder locken die Regelungen Betrüger:innen sogar an?
Die Regeln werden immer detaillierter und Banken sollen bei Zahlungsverkehrsbetrug verstärkt in Haftung genommen werden. Schützt das alles vor Betrug oder locken die Regelungen Betrüger:innen sogar an?

Eigentlich klingt es gar nicht so dramatisch: Zwei Milliarden Euro Schaden entstanden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im ersten Halbjahr 2023 durch Betrug im Zahlungsverkehr. Aktuellere Zahlen gibt es derzeit nicht. Doch weniger das Ausmaß des Betrugs als vielmehr die Folgen liefern Grund zur Bekämpfung. „Jeder einzelne Fall ist unabhängig von einem finanziellen Schaden auch emotional belastend für die Opfer und kann das Vertrauen erschüttern“, sagt Dr. Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr im Bankenverband. „Schon deshalb ist es wichtig, dass wir gegen Betrug vorgehen.“
Der Gesetzgeber widmet sich dem Thema schon seit mehr als 20 Jahren, als mit der EU-Preisverordnung 2001 die erste Entgeltdeckelung bei Überweisungen eingeführt wurde. Mit den EU-Richtlinien PSD1 (2007) und PSD2 (2015) wurde der Zahlungsverkehr weiter reguliert, vor allem die PSD2 leistete mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung einen wichtigen Beitrag zur Betrugsbekämpfung. Voraussichtlich bis Jahresende verhandeln nun in Brüssel Rat, Parlament und Kommission über die Details von PSR/PSD3 (der sogenannte Trilog).
Betrug lässt sich nur gemeinsam bekämpfen
Einen der dort zu beschließenden Punkte kritisiert Beyritz besonders: Banken sollen in Haftung genommen werden, wenn Betrüger:innen sich als Bankmitarbeitende ausgeben. Der Gedanke dahinter ist, wenn Banken Betrug teuer zu stehen kommt, treffen sie auch die entsprechenden Vorkehrungen. „Das zielt unseres Erachtens in die falsche Richtung und ist unverhältnismäßig“, so Beyritz. Der Grund: Banken können nicht verhindern, dass Betrüger:innen manipulierte Absenderrufnummern verwenden (sogenanntes „Spoofing“). Beyritz: „Hier wird nur geregelt, wie der Schaden ersetzt wird, nicht aber, wie der Betrug verhindert werden kann.“ Hilfreicher wäre, zum Beispiel Telekommunikationsunternehmen mit in eine Lösung einzubeziehen.
Andere Punkte der Regulierung – über die ebenfalls noch entschieden werden muss – könnten dagegen einen Beitrag zur Betrugsbekämpfung leisten. So sollen Banken künftig verdächtige Zahlungen nicht nur anhalten können, sondern sogar anhalten müssen. Zudem wird der Datenaustausch zwischen Banken ermöglicht und die Empfängerüberprüfung soll künftig für alle Überweisungen gelten.
Zu kleinteilige Regulierung und Flickenteppich
PSR/PSD3 sehen abseits der Betrugsbekämpfung womöglich weitere Regelungen vor, die Aufwand für Banken bedeuten würden. Ein Beispiel: An Geldautomaten soll künftig ein Beleg über die Auszahlung mit ausgedruckt werden. Die Automaten in Deutschland sind dafür bislang allerdings nicht ausgerüstet. Beyritz: „In diesen und anderen Punkten sehen wir eine sehr kleinteilige Regelungstiefe.“ Der Experte des Bankenverbands spricht mittlerweile von einem Flickenteppich des EU-Rechts zum Zahlungsverkehr und fürchtet für die Zukunft weitere Komplexität. Sein Ausblick verheißt vor allem Aufwände, die mit dem eigentlichen Geschäft wenig zu tun haben: „Banken werden weniger Zeit haben, sich mit der Weiterentwicklung von Angeboten für ihre Kunden zu beschäftigen und mehr Zeit für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben aufwenden müssen.“
Eigentlich klingt es gar nicht so dramatisch: Zwei Milliarden Euro Schaden entstanden im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum im ersten Halbjahr 2023 durch Betrug im Zahlungsverkehr. Aktuellere Zahlen gibt es derzeit nicht. Doch weniger das Ausmaß des Betrugs als vielmehr die Folgen liefern Grund zur Bekämpfung. „Jeder einzelne Fall ist unabhängig von einem finanziellen Schaden auch emotional belastend für die Opfer und kann das Vertrauen erschüttern“, sagt Dr. Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr im Bankenverband. „Schon deshalb ist es wichtig, dass wir gegen Betrug vorgehen.“
Der Gesetzgeber widmet sich dem Thema schon seit mehr als 20 Jahren, als mit der EU-Preisverordnung 2001 die erste Entgeltdeckelung bei Überweisungen eingeführt wurde. Mit den EU-Richtlinien PSD1 (2007) und PSD2 (2015) wurde der Zahlungsverkehr weiter reguliert, vor allem die PSD2 leistete mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung einen wichtigen Beitrag zur Betrugsbekämpfung. Voraussichtlich bis Jahresende verhandeln nun in Brüssel Rat, Parlament und Kommission über die Details von PSR/PSD3 (der sogenannte Trilog).
Betrug lässt sich nur gemeinsam bekämpfen
Einen der dort zu beschließenden Punkte kritisiert Beyritz besonders: Banken sollen in Haftung genommen werden, wenn Betrüger:innen sich als Bankmitarbeitende ausgeben. Der Gedanke dahinter ist, wenn Banken Betrug teuer zu stehen kommt, treffen sie auch die entsprechenden Vorkehrungen. „Das zielt unseres Erachtens in die falsche Richtung und ist unverhältnismäßig“, so Beyritz. Der Grund: Banken können nicht verhindern, dass Betrüger:innen manipulierte Absenderrufnummern verwenden (sogenanntes „Spoofing“). Beyritz: „Hier wird nur geregelt, wie der Schaden ersetzt wird, nicht aber, wie der Betrug verhindert werden kann.“ Hilfreicher wäre, zum Beispiel Telekommunikationsunternehmen mit in eine Lösung einzubeziehen.
Andere Punkte der Regulierung – über die ebenfalls noch entschieden werden muss – könnten dagegen einen Beitrag zur Betrugsbekämpfung leisten. So sollen Banken künftig verdächtige Zahlungen nicht nur anhalten können, sondern sogar anhalten müssen. Zudem wird der Datenaustausch zwischen Banken ermöglicht und die Empfängerüberprüfung soll künftig für alle Überweisungen gelten.
Zu kleinteilige Regulierung und Flickenteppich
PSR/PSD3 sehen abseits der Betrugsbekämpfung womöglich weitere Regelungen vor, die Aufwand für Banken bedeuten würden. Ein Beispiel: An Geldautomaten soll künftig ein Beleg über die Auszahlung mit ausgedruckt werden. Die Automaten in Deutschland sind dafür bislang allerdings nicht ausgerüstet. Beyritz: „In diesen und anderen Punkten sehen wir eine sehr kleinteilige Regelungstiefe.“ Der Experte des Bankenverbands spricht mittlerweile von einem Flickenteppich des EU-Rechts zum Zahlungsverkehr und fürchtet für die Zukunft weitere Komplexität. Sein Ausblick verheißt vor allem Aufwände, die mit dem eigentlichen Geschäft wenig zu tun haben: „Banken werden weniger Zeit haben, sich mit der Weiterentwicklung von Angeboten für ihre Kunden zu beschäftigen und mehr Zeit für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben aufwenden müssen.“
Zur Person

Dr. Ingo Beyritz
arbeitet seit 1998 beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin – derzeit als Leiter Zahlungsverkehr. Zuvor studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin und war dort auch wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Seit mehr als 25 Jahren bringt er seine Expertise in die Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs ein – mit besonderem Fokus auf paneuropäische Lösungen. In nationalen und europäischen Gremien vertritt er die Interessen der privaten Banken Deutschlands.
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