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KfW-Sonderprogramm startet: Firmen sollen zinsgünstige Kredite erhalten

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat enorme Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Für die vom Krieg besonders betroffenen Firmen hatten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme seien nun startklar, teilte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am Dienstag in Frankfurt am Main mit. Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind demnach bereits gestartet. Dies betreffe die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier könnten Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolge erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befinde sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission, hieß es.

iStock.com/NICK KHOROSHKOV

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen zu sichern, startet demnach in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten laut KfW Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich werde eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm starte voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befinde sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission, hieß es.

 

Angebot enthält Investitions- und Betriebsmittelkredite
Das KfW-Kreditprogramm enthalte zwei Programmkomponenten: eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro sowie eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen. Gefördert würden kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung. Das Angebot umfasse Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewähre den Hausbanken eine 80prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. Euro Jahresumsatz) und eine 70prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen. Hierdurch werde die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht. Die KfW nannte als Zugangsvoraussetzung eine „nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren“, etwa Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt oder nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland.

 

Minister Habeck erklärte, die Bundesregierung tue alles, „um die Substanz unserer Wirtschaft auch in schwerer Zeit zu erhalten mit einem zielgerichteten Schutzschild für unsere Unternehmen, welches wir jetzt zügig umsetzen.“ Minister Lindner fügte hinzu: „Mit den notwendigen Sanktionen treffen wir das Regime von Wladimir Putin. Aber auch Unternehmen in Deutschland leiden unter den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs. Zur Abfederung benötigen sie kurzfristig Liquidität. Deshalb wollen wir diesen Firmen mit einem KfW-Sonderprogramm und erweiterten Bürgschaftsprogrammen beistehen.“ Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels sagte: „Wir unterstützen bereits Kommunen mit einem Hilfsprogramm aus KfW-Mitteln bei der Unterbringung von Geflüchteten. Gemeinsam mit dem Bund stehen wir nun auch den Unternehmen in Deutschland zur Seite, die unter den Folgen des Krieges leiden.“ (ud)

 

 


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