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Regierung plant kein Verbot von Negativzinsen

Die Bundesregierung plant aktuell keine gesetzliche Regelung für ein Verbot von Negativzinsen für Sparer. Dies teilte die Regierung in ihrer Antwort (19/14645) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13998) laut dem Informationsdienst „heute im bundestag“ (hib) in Berlin mit.

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Nach Ansicht der Regierung bestehen für Banken bereits heute hohe rechtliche Risiken, wenn sie innerhalb bestehender Verträge versuchen würden, Aufwendungen für Negativzinsen einseitig auf ihre Kunden abzuwälzen. Über die finanzielle Belastung von Privatkunden durch Negativzinsen gebe es keine belastbaren Informationen, hieß es.

 

Nach Einschätzung der Europäischen Zentralbank (EZB) haben die Gefahren für die Finanzstabilität vor dem Hintergrund der Niedrigzinspolitik zugenommen. EZB-Vizepräsident Luis de Guindos sagte kürzlich anlässlich der Vorlage des halbjährlichen Finanzstabilitätsberichts der Währungshüter in Frankfurt am Main: „Während das Niedrigzinsumfeld die Gesamtwirtschaft stützt, stellen wir auch eine steigende Bereitschaft fest, Risiken einzugehen.“ Für Kreditinstitute im Euroraum blieben die negativen Zinsen eine finanzielle Belastung.

 

Seit März 2016 liegt der Leitzins in der Eurozone bei null Prozent. Im September kündigte die EZB eine weitere umstrittene geldpolitische Maßnahme an: Statt minus 0,4 Prozent müssen Banken nun minus 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie überschüssiges Geld bei der Notenbank parken wollen. Mittlerweile geben immer mehr Institute den Negativzins an ihre Kunden weiter. (ud)

 

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